Achtung bei Warenerhalt
Bei etwaigen Mängeln an der Verpackung (z.B. vorhandene Schnitte, Kratzer oder Löcher) und dadurch eventuell entstandenen Schäden am Produkt selbst, ist aus versicherungstechnischen Gründen unbedingt notwendig auf dem Lieferschein des Lieferanten den „Vorbehalt“ samt Angabe des vorhandenen Schadens am Verpackungsmaterial anzugeben. Erst nach dieser Überprüfung darf man die Lieferpapiere unterschreiben, vorbehaltlich des Widerrufsrechts.